05.12.2019 - 62.4 Haushaltssatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 62.4
- Sitzung:
-
9. Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 05.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
Beschluss:
Der Kreistag beschließt
- Das Budget 2020 mit der aktuellen Änderungsliste
- Die Haushaltssatzung 2020 (inkl. Stellenplan) mit folgenden Daten:
-
HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES SEGEBERG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2020
Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 05. Dezember 2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
1. | im Ergebnisplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Erträge[1] auf | 391.653.200 | EUR |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf | 388.259.600 | EUR |
| einem Jahresüberschuss von | 3.393.600 | EUR |
| einem Jahresfehlbetrag von | 0 | EUR |
und
2. | im Finanzplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
|
383.460.400 |
EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
|
376.395.600 |
EUR |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
|
37.484.700
|
EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
|
44.499.500
|
EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
28.938.400
|
EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
83.310.800 |
EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
25.000.000 |
EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 743 | Stellen |
§ 3
1. | Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird festgesetzt auf | 31,25 | v. H. |
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§ 4
Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO-Doppik ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets.
§ 5
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung oder Eingehung der Landrat seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,00 EUR.
Bad Segeberg, den
[1] Ohne interne Leistungsbeziehungen