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ALLRIS - Auszug

05.12.2019 - 62.4 Haushaltssatzung

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Wortprotokoll

Frau McGregor teilt auf Nachfrage von Herr Evermann mit, dass die geplante Netto-Neuverschuldung 24.914.100 € betragen werde.

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt

-         Das Budget 2020 mit der aktuellen Änderungsliste

-         Die Haushaltssatzung 2020 (inkl. Stellenplan) mit folgenden Daten:

-          

 

HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES SEGEBERG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2020

 

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 05. Dezember 2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge[1] auf

391.653.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf

388.259.600

EUR

 

einem Jahresüberschuss von

3.393.600

EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

und

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

383.460.400

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

376.395.600

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

  37.484.700  

 

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

44.499.500  

 

 

EUR

 

festgesetzt.

 

 


§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs­maßnahmen auf

 

 

28.938.400

 

 

 

EUR

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungser­mächtigungen auf

 

                        83.310.800
 

 

EUR

 

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 

25.000.000

 

EUR

 

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

743

Stellen

 

 

§ 3

 

1.

Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird  festgesetzt auf

 31,25

 v. H.

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 4

 

Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO-Doppik ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung oder Eingehung der Landrat seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,00 EUR.

 

 

 

Bad Segeberg, den

 

 

 


[1] Ohne interne Leistungsbeziehungen

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

19

2

21

SPD

13

 

 

13

B 90/ Die Grünen

8

 

 

8

FDP

5

 

 

5

AfD

 

5

 

5

WI-SE

3

 

 

3

Freie Wähler

2

 

 

2

Die Linke

2

 

 

2

Gesamt

33

24

2

59