03.12.2019 - 3.8 Übertragung der Aufgabenträgerschaft für ÖPNV-L...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.8
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 03.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Landrat erläutert zur Vorlage, dass es sich hier um eine normale Vorabbekanntmachung handle. Zum späteren Zeitpunkt werde die vertragliche Ausgestaltung zwischen den beiden Gesellschaftern Stadt Norderstedt und Kreis Segeberg im förmlichen Verfahren über die Fachausschüsse eingebracht.
Herr Seedorf erklärt, dass die VGN für Steuervorteile gegründet worden sei und daher dieser Auftrag an die Gesellschafter bestehen bleibe. Der Hauptausschuss der Stadt Norderstedt sei dieser Vorlage in der letzten Woche einstimmig gefolgt.
Auf Nachfrage von Herrn Wulf erklärt Landrat Schröder, dass sich finanziell keine großen Veränderungen ergeben werden. Die Verlustabdeckung bliebe wie auch in den letzten Jahren unter 500.000 Euro.
Bevor die Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung stellt, führt Herr Seedorf auf Nachfrage von Frau Marcussen aus, dass der Kreis durch Aufsichtsrat, Beirat und Gesellschafterversammlung die gleichen Einflussmöglichkeiten wie bisher haben werde.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Übertragung der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft für die Linie U1 zwischen den Haltestellen Norderstedt-Garstedt und Norderstedt-Mitte auf die Stadt Norderstedt und beauftragt den Landrat, den Abschluss einer entsprechenden öRV mit der Stadt Norderstedt vorzubereiten.
Der Kreistag beauftragt den Landrat, der Vorabbekanntmachung der Absicht zur Direktvergabe von ÖPNV-Leistungen auf der U1 zwischen Norderstedt-Garstedt und Norderstedt-Mitte nach Artikel 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 (gem. Anlage 1) noch in 2019 zuzustimmen.