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ALLRIS - Auszug

14.11.2019 - 4.2 Angemessenheitsgrenzen Kosten der Unterkunft

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Wortprotokoll

 

Frau Schätzer teilt mit, dass zum 1.12.2019 neue Werte für die angemessenen Kosten der Unterkunft in den Rechtsgebieten SGB II und SGB XII festgelegt worden seien. Die Ermittlung der Werte sei anhand des bundesweiten Preisindexes erfolgt. Eine Sichtung entsprechender Immobilienportale über mehrere Tage habe ergeben, dass es in diesem neuen Rahmen viele Mietangebote gebe. Die neu ermittelten Werte werden dem Protokoll beigefügt.

 

Herr Giesecke ergänzt, dass ein Beschluss zur Vergabe des Auftrages „Erstellung eines Schlüssigen Konzeptes“ im Oktober 2020 gefasst werden solle; insofern werde das Thema „Ausschreibungsverfahren“ voraussichtlich im März 2020 auf die Tagesordnung genommen.

 

 

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