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ALLRIS - Auszug

14.11.2019 - 3.2 Rahmenvereinbarung für Schleswig-Holstein nach ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Glage erkundigt sich, ob nur die auf Seite 2 des Entwurfs genannten gesetzlichen Krankenkassen Vertragspartner seien oder die Vereinbarung für alle Krankenkassen gelte. Herr Heinze erklärt, dass bisher stets von allen gesetzlichen Krankenkassen Zahlungen geleistet worden seien.

Auf Nachfrage von Herrn Wulf erklärt Herr Heinze, dass für die Abrechnung „wie aus einer Hand“ voraussichtlich keine direkten Mehrkosten entstehen würden, da vorhandene Fachverfahren verknüpft werden. Der personelle Mehraufwand sei gegeben, allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar und damit nicht zu beziffern.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stimmt dem Entwurf der Rahmenvereinbarung für Schleswig-Holstein nach § 46 Abs. 4 SGB IX zur Erbringung von Leistungen der Frühförderung als Komplexleistung zu und beauftragt den Landrat zur Unterzeichnung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

4

SPD

3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

FDP

1

 

 

1

AfD

 

 

 

 

WI-SE

1

 

 

1

Gesamt

11

 

 

11

 

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Anlagen zur Vorlage