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ALLRIS - Auszug

12.11.2019 - 3.4 Einrichtung einer Ferienbetreuung an den drei F...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Quigley berichtet, dass sie eine Tochter mit Förderbedarf habe. Für alle Eltern, deren Kinder die Förderzentren besuchen, sei die Unterbringung in den Ferienzeiten ein großes Problem. Die Kinder würden ein festes Umfeld und immer gleiche Tagesstrukturen benötigen. Bisher habe Familie Quigley teilweise die Betreuung der Lebenshilfe genutzt, was die Familie im letzten Jahr 4.298 € gekostet habe.

Herr Wersig erkundigt sich nach der Zusammensetzung der sehr hohen Kosten und ob von den angegebenen 144.000 € Kosten noch die Elternbeiträge von 30.000 € in Abzug zu bringen seien. Herr Wenzel erklärt, dass die hohen Kosten aufgrund der besonderen Bedarfe der Schüler entstehen würden. Die Ferienbetreuung an den Förderzentren sei nicht vergleichbar mit der Betreuung an den anderen Schulen. Es gebe feste Kostensätze pro Kind, so dass keine Spitzabrechnung nötig sei. Er sagt zu, die Kostenherleitung zu Protokoll zu geben. Frau McGregor ergänzt, dass nach dem Bruttoprinzip Aufwand und Ertrag einzeln zu verbuchen seien. Die Kosten seien deshalb in Höhe von 144.000 € in den Haushalt einzustellen, die Elternbeiträge würden mit 30.000 € im Ertrag verbucht. Somit würden sich die Kosten unter dem Strich auf 114.000 € belaufen.

Auf Nachfrage von Frau Jahn erklärt Herr Wenzel, dass zunächst mit einer Gruppe pro Förderzentrum gestartet werde. Aufgrund der hohen Kosten solle abgewartet werden, ob weitere Bedarfe bestehen. Auch Timesharing sei für die vorhandenen Plätze denkbar, hierfür würden mit den Eltern Gespräche geführt.

Frau Klein schlägt eine Evaluation nach zwei Jahren vor. Dieses wird in den Beschlussvorschlag aufgenommen. Frau Berger bittet zusätzlich um einen Bericht der Eltern im BKS nach etwa einem Jahr.

Anmerkung der Protokollführung:

Die Kostenherleitung ist dem Protokoll beigefügt.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Einrichtung einer Ferienbetreuung an den Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung ab 2020 mit einem jährlichen Budget i.H.v. 48.000 EUR je Förderzentrum, somit in Summe 144.000 EUR. Das Projekt wird nach 2 Jahren evaluiert.

 

 

 

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Anlagen