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ALLRIS - Auszug

24.09.2019 - 3.1 Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Landrat führt ein und erläutert, dass es sich um nicht eingeplante Kosten handele, die einen nachlaufenden Effekt hätten. Die Kosten würden von der Versorgungsausgleichskasse ermittelt und seien im Vorwege nicht kalkulierbar. Auf Nachfrage von Herrn Dieck erläutert Frau Lensch, dass die Aussage auf Seite 121 des Jahresabschlusses, dass keine überplanmäßigen Aufwendungen vorliegen, falsch sei.

 

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Beschlussvorschlag:

Die im Haushaltsjahr 2018 im Fachbereich L entstandenen überplanmäßigen Aufwendungen über 121.224,65 EUR werden gem. § 95 d Abs. 1 Gemeindeordnung i.V. mit § 57 Kreisordnung genehmigt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

4

SPD

3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

FDP

1

 

 

1

AfD

 

 

1

1

WI-SE

 

 

1

1

Gesamt

10

 

 2 

12