24.09.2019 - 3.19 Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der WI-SE-Fra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.19
- Sitzung:
-
14. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 24.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Tanja Krüger
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel werden übernommen für Personen, die entsprechend der Altersgrenze in § 24a Abs. 2 S. 1 SGB V keinen Anspruch auf Kostenerstattung durch die Krankenkasse haben, einen Wohnsitz im Kreis Segeberg haben und die Voraussetzungen für
a) unterhaltssichernde Leistungen nach dem SGB II oder
b) unterhaltssichernde Leistungen nach dem SGB XII oder
c) unterhaltssichernde Leistungen nach dem AsylbLG oder
d) Leistungen nach § 6a BKKG oder
e) Leistungen nach BAFöG oder
f) Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder
g) Wohngeld
erfüllen.
Die Kreisverwaltung beauftragt einen geeigneten Träger mit der Prüfung und Auszahlung der Gelder.
Die mit Sperrvermerk versehenen Mittel werden in Höhe von 30.000 € freigegeben.