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ALLRIS - Auszug

17.06.2019 - 3.1 Lärmaktionsplanung in den Gemeinden

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Hartmann führt in die Vorlage ein und erläutert, dass hier nur die  lärmschutzrelevanten überörtlichen Straßen benannt seien. Er verweist auf die fachliche Zuständigkeit des FD 51.30, da es sich in der Sache um gesundheitlichen Umweltschutz handele.

 

Frau Prof. Täck möchte wissen, warum die K 61 zwar mit einer Lärmschutzrelevanz aufgelistet sei, jedoch keine Maßnahmen aufgeführt wurden. Herr Hartmann teilt mit, dass für den Bericht lediglich Daten zusammengetragen worden seien und ihm nicht bekannt sei, warum seitens der Stadt keine Maßnahmen genannt wurden. Für die Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen seien die Kommunen federführend verantwortlich.