Der OVG-Ausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, Verträge mit den Trägern über die Erbringung der sozialen Beratungsleistung Suchtberatung für die Zeit vom 01.01.2021bis zum 31.12.2025 abzuschließen.