16.05.2019 - 6 Unterstützung finanzarmer Kommunen im konsumtiv...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
6. Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 16.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
Der Kreis Segeberg gewährt finanzarmen Kommunen im Kreisgebiet im Haushaltsjahr 2019 eine allgemeine Finanzzuweisung. Es werden 50 % des Betrages, um den die bereinigte Finanzkraft einer Kommune vom Durchschnitt aller Kommunen im Kreis abweicht, gewährt. Als Berechnungsgrundlage gilt die Anlage 1.
Die Zuweisung wird ohne weitere Zweckbindung zur Finanzierung konsumtiver Bedarfe gewährt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
243,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
203,8 kB
|