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ALLRIS - Auszug

16.05.2019 - 6 Unterstützung finanzarmer Kommunen im konsumtiv...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Aussprache erfolgte mit beim vorherigen Tagesordnungspunkt (TOP 5).

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

Der Kreis Segeberg gewährt finanzarmen Kommunen im Kreisgebiet im Haushaltsjahr 2019 eine allgemeine Finanzzuweisung. Es werden 50 % des Betrages, um den die bereinigte Finanzkraft einer Kommune vom Durchschnitt aller Kommunen im Kreis abweicht, gewährt. Als Berechnungsgrundlage gilt die Anlage 1.

Die Zuweisung wird ohne weitere Zweckbindung zur Finanzierung konsumtiver Bedarfe gewährt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 47 Ablehnung: - Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage