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ALLRIS - Auszug

16.05.2019 - 5 Zuwendungsrichtlinie zur Förderung von Investit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Landrat erläutert, dass den Kommunen Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Ausarbeitung der Überlegungen, wie die Förderung der Kommunen gestaltet werden könne, sei in der Lenkungsgruppe erfolgt, in der auch Vertreter der Kommunen mitwirken.

Der Beschluss habe Priorität, damit die Auszahlung möglichst noch vor der Sommerpause erfolgen könne.

 

In der Investitionsförderrichtlinie seien extra keine Förderschwerpunkte gesetzt worden, um den Weg für innovative Ideen zu ebnen. Die min. Fördersumme betrage 10.000 Euro und die max. 50.000 Euro, damit viele Projekte gefördert werden können und nicht nur eine geringe Anzahl von großen Projekten.

 

Herr Evermann erklärt, dass er die Stärkung des ländlichen Raumes unterstütze und die AfD-Fraktion deshalb dem Beschlussvorschlag zustimme. Er habe aber noch zwei Anmerkungen. Zum einen sei eine große Summe im konsumtiven Haushalt und er vermisse die Förderung der Gemeinden, damit sie später auf eigenen Beinen stehen können und zum anderen sei die Förderung nicht durch Ausgleich, sondern durch Neuverschulung finanziert worden.

 

Anschließend lässt der Kreispräsident über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die „Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Investitionen in Kommunen - Investitionsprogramm 2019 – 2023“ gemäß Anlage.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 47 Ablehnung: - Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage