25.04.2019 - 3.3 Unterstützung finanzarmer Kommunen im konsumtiv...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Sitzung:
-
10. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 25.04.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau McGregor erklärt, dass die Definition der finanzarmen Kommunen nicht optimal gewählt sei. Besser wäre es z. B., Kommunen mit nicht ausgeglichenem Haushalt zu unterstützen. Da dem Kreis aber nicht die Jahresabschlüsse aller Kommunen vorlägen, musste die vorliegende Lösung gefunden werden. Auf Nachfrage von Herrn Malassa teilt Frau McGregor mit, dass keine zusätzliche Arbeit entstehen würde, die Finanzkraft der Gemeinden zu berechnen, da dies ohnehin durchgeführt werden würde.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
Der Kreis Segeberg gewährt finanzarmen Kommunen im Kreisgebiet im Haushaltsjahr 2019 eine allgemeine Finanzzuweisung. Es werden 50 % des Betrages, um den die bereinigte Finanzkraft einer Kommune vom Durchschnitt aller Kommunen im Kreis abweicht, gewährt. Als Berechnungsgrundlage gilt die Anlage 1.
Die Zuweisung wird ohne weitere Zweckbindung zur Finanzierung konsumtiver Bedarfe gewährt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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243,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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203,8 kB
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