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ALLRIS - Auszug

14.03.2019 - 18 Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Radv...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es erfolgt keine Aussprache.

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt die Verlängerung der Antragsfrist für die Förderung von Radverkehrsinfrastruktur bis zum 30.11. eines jeden Kalenderjahres.

Punkt 6.4 der Richtlinie wird wie folgt geändert: „Die Antragstellung ist bis zum 30.11. eines jeden Jahres möglich. Ein Antrag gilt als eingegangen, sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen und die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Die Vergabe erfolgt nach Abwägung und Prüfung der genannten Zuwendungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.“

 

Punkt 6.1 „Beschreibung und Bedeutung  des Vorhabens für die Gemeinde sowie qualifizierte Planungsunterlagen“ wird wie folgt ergänzt: „Diese Planungsunterlagen können auch zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden.“

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 54       Ablehnung: -Enthaltung: -

(1 Abgeordneter nicht im Raum)

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Anlagen zur Vorlage