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ALLRIS - Auszug

28.02.2019 - 3.10 Anpassung der Gültigkeit der Richtlinie zur För...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dieck fragt nach, ob die neue EU Verordnung bezüglich der Ausstattung der Ladesäulen in der Richtlinie des Kreises berücksichtigt worden sei. Herr Schrenk sagt eine Beantwortung mit dem Protokoll zu.

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt, Natur und Klimaschutz und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Verlängerung der Gültigkeit der Richtlinie zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Kreis Segeberg bis zum 31.12.2020.

 

Punkt 9 der Richtlinie wird wie folgt geändert: „Die Förderung tritt mit Beschluss des Kreistages am 29.06.2017 in Kraft und gilt vorerst für die Kalenderjahre2017 bis 2020.“

 

Punkt 4 der Richtlinie wird um den Unterpunkt 4.4 (neu) ergänzt: „die Nutzungsdaten zu Stromentnahme sowie Anzahl der Ladevorgänge sind dem Kreis Segeberg in anonymisierter Form bis zum 31.3. für das vergangene Kalenderjahr unaufgefordert zur Verfügung zu stellen (Nachweis für 5 Jahre).“

Unterpunkt 4.4 (alt) sowie die nachfolgenden Unterpunkte rücken entsprechend in den Nummerierungen auf.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 11               Ablehnung: 1            Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage