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ALLRIS - Auszug

25.06.2018 - 2 Formalien

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Wortprotokoll

Die Vorsitzende verpflichtet die neuen bürgerlichen Ausschussmitglieder Ursula Schwarz, Constanze Rode, Heino Dittmayer, Tim Schnoor, Renate Wartak, Hans-Georg Becker und Rainer Jochens per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt diese in ihr Amt ein. Frau Löhmann verweist auf die gesetzlichen Grundlagen zur Mandatsausübung. Diese seien im sechsten Teil der Kreisordnung für Schleswig-Holstein (§§ 22-42) geregelt. [Anmerkung der Protokollführung: Insbesondere ist auf die Rechte und Pflichten der Ausschussmitglieder gem. § 27 KrO und auf § 41 (Mitglieder und Geschäftsordnung der Ausschüsse) hinzuweisen. Die Kreisordnung ist auf der Internetseite des Kreises Segeberg/Kreistag und Kreispräsident/Rechtliche Regelungen zum Kreistag zu finden bzw. unter folgendem Link aufzurufen: https://www.segeberg.de/F%C3%BCr-Segeberger/Kreistag-und-Kreispr%C3%A4sident/Rechtliche-Regelungen-zum-Kreistag. Eine gedruckte Version kann bei Bedarf im Kreistagsbüro angefordert werden]