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ALLRIS - Auszug

28.08.2018 - 3.6 Förderung der Musikschule Norderstedt ab 2018

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schernau führt in die Vorlage ein. Er beantwortet eine Frage von Glage damit, dass ein Beschluss durch den Ausschuss nur nötig sei, wenn diehe der Förderung um mehr als 2% ansteige.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt, die Musikschule Norderstedt ab dem Jahr 2018 mit einem Betrag in Höhe von 146.500  EUR zu fördern. Dieser Betrag liegt 11.500 EUR über der ursprünglichen Planung.

 

Die Höhe dieser Förderung wird zukünftig jährlich neu berechnet. Grundlage der Berechnung ist der Jahresabschluss des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA) für die Inhaltszuwendung des Vorjahres an die Kreismusikschule. Die Höhe der Förderung für die Musikschule Norderstedt wird aus dem Verhältnis der Jugendeinwohner des Restkreises und der Stadt Norderstedt ermittelt. Somit wird eine gleiche finanzielle Förderung beider Musikschulen im Kreis Segeberg sichergestellt.

 

Soweit der auf diese Weise berechnete Anstieg umgerechnet nicht mehr als 2 % beträgt, wird dies ohne erneute politische Beschlussfassung umgesetzt. Bei einer errechneten Erhöhung oberhalb dieses Rahmens oder bei einer errechneten Absenkung der Förderung ist eine Beratung und Beschlussfassung der politischen Gremien erforderlich.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11       Ablehnung: - Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage