06.12.2018 - 40.5 Haushaltssatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 40.5
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 06.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
- das Budget 2019 mit der aktuellen Änderungsliste
- die Haushaltssatzung 2019 (inklusive Stellenplan) mit folgenden Daten:
HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES SEGEBERG FÜR DAS
HAUSHALTSJAHR 2019
Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 06. Dezember 2018 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 383.294.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf 373.621.600 EUR
einem Jahresüberschuss von 9.672.600 EUR
einem Jahresfehlbetrag von 0 EUR
und
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lau-
fender Verwaltungstätigkeit auf 379.253.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lau-
fender Verwaltungstätigkeit auf 359.682.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
auf 20.977.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
auf 40.573.400 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für In-
vestitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen auf 13.362.100 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflich-
tungsermächtigungen auf 12.645.200 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 35.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen auf 685,29 Stellen
§ 3
Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird festgesetzt auf 33,25 v. H.
§ 4
Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO-Doppik ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets.
§ 5
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung oder Eingehung der Landrat seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,00 EUR.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.
Bad Segeberg, den
gez.
Jan Peter Schröder
(Landrat)