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ALLRIS - Auszug

06.12.2018 - 40.5 Haushaltssatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

- das Budget 2019 mit der aktuellen Änderungsliste

- die Haushaltssatzung 2019 (inklusive Stellenplan) mit folgenden Daten:

 

 

HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES SEGEBERG FÜR DAS

HAUSHALTSJAHR 2019

 

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 06. Dezember 2018 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

    einem Gesamtbetrag der Erträge auf   383.294.200 EUR

    einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf  373.621.600 EUR

    einem Jahresüberschuss von          9.672.600 EUR

    einem Jahresfehlbetrag von                      0 EUR

 

und

 

2. im Finanzplan mit

    einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lau-

    fender Verwaltungstätigkeit auf    379.253.400 EUR

 

    einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lau-

    fender Verwaltungstätigkeit auf    359.682.100 EUR

 

    einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

    Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

    auf           20.977.100 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

auf           40.573.400 EUR

 

festgesetzt.

 

 

 

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für In-

    vestitionen und Investitionsförderungs-

    maßnahmen auf       13.362.100 EUR

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflich-

    tungsermächtigungen auf     12.645.200 EUR

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf  35.000.000 EUR

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen

Stellen auf          685,29 Stellen

 

 

 

 

§ 3

Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird festgesetzt auf 33,25 v. H.

 

§ 4

Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO-Doppik ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets.

 

§ 5

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung oder Eingehung der Landrat seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,00 EUR.

 

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.

 

 

Bad Segeberg, den

 

gez.

Jan Peter Schröder

(Landrat)

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 48          Ablehnung: 11           Enthaltung: 2