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ALLRIS - Auszug

15.11.2018 - 3.1.5 Stellenmehrbedarf FD 50.00 für 2019 ff.; hier: ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Glage erkundigt sich nach der Höhe der Refinanzierung durch Kostenersatz wie Unterhaltszahlungen. Da diese Frage nicht spontan beantwortet werden kann, bittet Frau Glage um Antwort zum Protokoll.

 

Antwort des Fachdienstes:

-         übergeleitete und durchgesetzte Unterhaltsansprüche durch den FD 50.60 in Fällen der stationären Hilfe zur Pflege:

 

Ergebnis 31.12.2017:     142.791,00 €

akt. Stand 20.11.2018:     93.274,14€

 

Anmerkung: In Fällen der ambulanten Hilfe zur Pflege werden aktuell keine Unterhaltsansprüche übergeleitet. Dies ist aber durch den Fachdienst 50.60 (siehe hierzu auch DrS/2018/237) geplant.

 

-         Kostenersatz Erben:

 

Ergebnis 31.12.2017:     1.194,00 €

akt. Stand 20.11.2018:   3.750,34 €

 

Aktuell wird diese Aufgabe im FD 50.00 nur sehr unzureichend umgesetzt und steht auf der Agenda bei entsprechender Personalbesetzung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Aufnahme der Stellen 0.31120.0029 bis 0034 in den Stellenplan 2019.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 5         Ablehnung: - Enthaltung: 5