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ALLRIS - Auszug

01.11.2018 - 3.4 Förderung der Aus- und Fortbildung von Jugendle...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Klimpel erläutert die Vorlage. Sie beantwortet eine Frage von Herrn Schuchardt damit, dass in der institutionellen Förderung z. B. die Kosten für Fachkräfte und Büro enthalten seien.

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Beschlussvorschlag:

 

Anträge 2018

Der Jugendhilfeausschuss beschließt zu Ziffer 4.4 der Richtlinie des Kreises Se­geberg zur Förderung der Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und Ju­gendleitern den vorliegenden Antrag des Kreisjugendringes Segeberg e.V. für die Grundausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern (Juleica) im Frühjahr 2018 sowie den noch zu erwartenden für die Grundausbildung im Herbst 2018 zu bezuschussen.

 

Anträge Folgejahre

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, Anträge des Kreisjugendrings Segeberg e.V. nach der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung der Aus- und Fort­bildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern trotz der gewährten institutionellen Förderung weiterhin zu fördern.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 14      Ablehnung: -Enthaltung: -