01.11.2018 - 3.4 Förderung der Aus- und Fortbildung von Jugendle...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 01.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Anträge 2018
Der Jugendhilfeausschuss beschließt zu Ziffer 4.4 der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung der Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern den vorliegenden Antrag des Kreisjugendringes Segeberg e.V. für die Grundausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern (Juleica) im Frühjahr 2018 sowie den noch zu erwartenden für die Grundausbildung im Herbst 2018 zu bezuschussen.
Anträge Folgejahre
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, Anträge des Kreisjugendrings Segeberg e.V. nach der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung der Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern trotz der gewährten institutionellen Förderung weiterhin zu fördern.