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ALLRIS - Auszug

27.09.2018 - 24 Änderung der Satzung zur Förderung von Kindern ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Landrat erklärt, dass die Vertretungsregelung 4+1 zurzeit ausgesetzt werde und der dadurch nicht freibleibende 5. Betreuungsplatz regelmäßig besetzt sei. Zudem sei ein Investitionskostenzuschuss etabliert worden.

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege rückwirkend zum 01.08.2018. Die vorherige Satzung vom 15.03.2018 tritt außer Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 58 Ablehnung: - Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage