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ALLRIS - Auszug

03.09.2018 - 4.3 Gewerbegebiete an der A20

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Hartmann erklärt auf Nachfrage von Frau Dr. Täck, dass der B-Plan 32 zurzeit in der Beteiligungsphase sei. Die Stadt Wahlstedt entscheidet im Rahmen ihrer Planungshoheit über eventuelle Anpassungen.

 

Weiter erläutert er auf Nachfrage von Frau Marcussen, dass den Gemeinden ein Beratungsangebot durch den Kreis zur Verfügung stünde. Im Rahmen der Entwicklungskonzepte für die Landesentwicklungsachsen A1 und A7 habe auch für die A20 eine Bedarfsabschätzung für überregional bedeutsame Gewerbestandorte an der A20 stattgefunden, die zu dem Ergebnis gekommen sei, dass hier kein Bedarf bestünde. Beide Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass es im Kreis Segeberg bis 2030 ein ausreichendes Gewerbeflächenangebot gebe und entsprechend kein Bedarf an neuen Gewerbestandorten bestehe.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Pranzas berichtet Herr Hartmann, dass eine Vorgabe des Landes besage, dass der Einzelhandel in Gewerbegebieten an Autobahnen ausgeschlossen sei.

 

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Anlagen zur Vorlage