Inhalt
ALLRIS - Auszug

03.07.2018 - 3.6 Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Meißner erläutert, dass bereits eine positiver Rückmeldung von der Stadt Wahlstedt und dem Amt Bad Bramstedt-Land vorliege.

Auf die Nachfrage von Herrn Dieck erklärt Frau Meißner, dass der gemeinsame Datenschutzbeauftragte für öffentlich-rechtliche kommunale Einrichtungen ebenso zur Verfügung stehe. Nur für privatrechtliche Einrichtungen nicht.

 

Frau Meißner erklärt auf Nachfrage der Vorsitzenden weiter, dass ein Kündigungsrecht nach dem GKZ bestehen müsse.

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

  1. Der HA nimmt den Vertrag über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19 a GKZ über die Wahrnehmung der Aufgabe der/des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zur Kenntnis.

 

  1. Der HA befürwortet den Abschluss des Vertrages auch vor dem Hintergrund der dadurch zusätzlich benötigten neuen 1,35 Vollzeitstellen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage