28.06.2018 - 3.1 Kunst- und Kulturpreis und Jugend-Kunst- und Ku...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Do., 28.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schernau berichtet, dass der Kreis in diesem Jahr wieder den Kunst-und Kulturpreis verleihen werde und der Ausschuss aufgrund der Richtlinie über die Verleihung des Kunst-und Kulturpreises über die Art der Kunstgattung zu entscheiden habe. Die Verwaltung schlägt aufgrund der zuletzt vergebenen Preise auf dem Gebiet Musik, bildende Kunst und darstellende Kunst nun das Gebiet Literatur vor. Daneben gibt einen weiteren Preis für junge Erwachsene (Altersgrenze 25 Jahre).
Die Jury besteht aus 3 von der Verwaltung vorgeschlagenen Fachrichterinnen/ Fachrichtern. Jede Fraktion des derzeitigen Kreistages bestimmt je eine Vertreterin/ einen Vertreter als Sachrichterin/ Sachrichter. Der Sachrichter/ die Sachrichterin muss nicht Mitglied der Fraktion sein.
Der Preis soll vorrangig an Personen, die im Kreis Segeberg leben und sich langjährig um das literarische Leben im Kreis verdient gemacht haben, verliehen werden.
Der Ausschuss verständigt sich darauf, keine besonderen Vorgaben oder Einschränkungen zu machen. Die Bewertungskriterien sollen von der Jury entwickelt werden. Die Verwaltung erklärt sich bereit, die Ausschreibung der Preisverleihung über die Presse, alle Schulen im Kreisgebiet sowie über das Internet bekannt zu geben. Über soziale Netzwerke kann die Bekanntgabe jedoch nicht veröffentlicht werden.
Der Beschlussvorschlag gemäß Beschlussvorlage DrS /2018/080 soll wie folgt geändert werden:
In Absatz 1 Satz 2 werden die Worte „der örtlichen Presse“ durch die Worte „den Medien“ ersetzt.
Absatz 2 wird im Anschluss an Satz 2 wie folgt ergänzt: „Die Verwaltung sowie die Fraktionen machen bis zum 31.08.2018 Vorschläge für die jeweils zu benennenden Fachrichter/ Fachrichterinnen und Sachrichter/ Sachrichterinnen.“
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beschließt auf Grundlage der „Richtlinie über die Verleihung der Kunst-und Kulturpreise und Jugend-Kunst- und Kulturpreise des Kreises Segeberg“ die Preise 2018 für die Leistungen auf dem Gebiet der Literatur zu verleihen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslobung der Preise in den Medien zu veranlassen, Bewerbungsende 31.10.2018.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, und Sport benennt bis zum nächsten Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport am 25.08.2018 die Jurymitglieder. Die Jury setzt sich zusammen aus drei unabhängigen Sachverständigen (Fachrichterinnen/ Fachrichtern; werden vom Fachbereich Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit vorgeschlagen) und je einer Vertreterin/ einem Vertreter der im Kreistag vertretenen Fraktionen (Sachrichterinnen/ Sachrichter). Die Verwaltung sowie die Fraktionen machen bis zum 31.07.2018 Vorschläge für die jeweils zu benennenden Fachrichter/ Fachrichterinnen und Sachrichter/ Sachrichterinnen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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