28.06.2018 - 2 Formalien
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Do., 28.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die bürgerlichen Mitglieder Herr Kohlmorgen, Frau Krauß, Herr Schnoor (Stellvertretung für Herrn Bobrowski) sowie Frau Würfel (Stellvertretung für Frau Klein) werden nach § 41 Abs. 6 Kreisordnung (KrO) per Handschlag durch den Vorsitzenden auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihr Amt eingeführt.
Frau Löhmann weist auf § 27 Abs. 3 der KrO hin. Dort sind die rechtl. Vorgaben für die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Kreistages zu finden, wie z.B. die Verschwiegenheitspflicht sowie das Recht auf Fortbildung.
[Anmerkung des Kreistagsbüros: Die Kreisordnung ist auf der Internetseite des Kreises Segeberg/Kreistag und Kreispräsident/Rechtliche Regelungen zum Kreistag zu finden bzw. unter folgendem Link aufzurufen: https://www.segeberg.de/F%C3%BCr-Segeberger/Kreistag-und-Kreispr%C3%A4sident/Rechtliche-Regelungen-zum-Kreistag. Eine gedruckte Version kann bei Bedarf im Kreistagsbüro angefordert werden]