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ALLRIS - Auszug

15.03.2018 - 25 Nachtragshaushaltssatzung 2018

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Wortprotokoll

Der Landrat erklärt, dass die Reduzierung des Zuschusses an die WKS bereits in den Nachtragshaushalt eingearbeitet sei.

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I. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Segeberg

r das Haushaltsjahr 2018

 

Aufgrund des § 57 Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss durch den Kreistag vom 15.03.2018 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

 

 

 

 

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

erhöht           um

vermindert um

gegenüber       bisher

nunmehr festgesetzt       auf

 

EURO

EURO

EURO

EURO

1. im Ergebnisplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

 

881.900

362.869.500

361.987.600

Gesamtbetrag der Aufwendungen

3.985.000

 

351.202.100

355.187.100

Jahresüberschuss

 

4.866.900

11.667.400

6.800.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

 

 

 

 

laufender Verwaltungstätigkeit

 

881.900

358.412.200

357.530.300

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

 

 

 

 

laufender Verwaltungstätigkeit

4.520.200

 

337.783.200

342.303.400

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

 

 

 

 

der Investitionstätigkeit und der

 

 

 

 

Finanzierungstätigkeit

5.402.100

 

8.373.400

13.775.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und

    Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 5,834.400 Mio. EUR

    auf 10,136.500 Mio. EUR.

 

§3

Der Hebesatz für die Kreisumlage wird wie folgt geändert:

 

Der Kreisumlage- Hebesatz gegenüber bisher 35,25 v. H. nunmehr auf 33,25 v. H.

 

§4

Die übrigen Festsetzungen der Ursprungssatzung bleiben unverändert.

 

 

Bad Segeberg, den

 

gez.

Jan Peter Schröder

(Landrat)

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 43Ablehnung: 6Enthaltung: -