15.03.2018 - 12 Erlass einer Satzung über die Förderung von Kin...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 15.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Landrat erklärt, dass im § 6 der Satzung auf Seite 7 der 2. Absatz wie folgt geändert werden müsse:
„Die weitere Anerkennung kann erfolgen für staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentinnen/Assistenten oder Kinderpflegerinnen /Kinderpfleger mit DJI-Curriculum in der jeweils aktuell geltenden Form oder (zuvor „und“) eine abgeschlossene Weiterbildung als Fachkraft für Frühpädagogik oder nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) des DJI.“
Er erläutert, dass die Änderung von „und“ in „oder“ notwendig sei, um eine Schlechterstellung langjähriger Tagespflegepersonen zu vermeiden, die eine Weiterbildung als Fachkraft für Frühpädagogik absolvieren, nicht aber ErzieherIn, SPA oder weitere im § 6 aufgezählte Fachkraft seien. Hier würde insofern eine Schlechterstellung erfahrener Tagespflegepersonen erfolgen, weil diese dann als Fachkraft für Frühpädagogik nicht den erhöhten Tagespflegesatz von 4,50 € als Vergütung erhalten könnten.
Anschließend stellt der Kreispräsident den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung..
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Aufhebung der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege (Tagespflegerichtlinie vom 05.12.2013) sowie den Erlass der Satzung des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und § 24 SGB VIII (rückwirkend ab 01.01.2018) mit zusätzlichen Aufwendungen entsprechend des Beschlusses des Kreistages vom 12.10.2017 gemäß der DrS/2017/141-1 mit folgender Änderung des § 6 im 2. Absatz:
„Die weitere Anerkennung kann erfolgen für staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentinnen/Assistenten oder Kinderpflegerinnen /Kinderpfleger mit DJI-Curriculum in der jeweils aktuell geltenden Form oder eine abgeschlossene Weiterbildung als Fachkraft für Frühpädagogik oder nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) des DJI.“
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45,5 kB
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316,3 kB
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