13.03.2018 - 3.15 Beteiligungsrichtlinie des Kreises Segeberg / A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.15
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 13.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Landrat führt in die Beschlussvorlage ein. Er erklärt kurz, dass die redaktionellen Hinweise der WI-SE eingearbeitet seien.
Antrag der CDU
Was bislang an redaktionellen Hinweisen eingearbeitet sei, solle so bleiben, alles Zusätzliche sei abzulehnen.
Herr Wulf erklärt, von welcher Wichtigkeit die vorgeschlagene Änderung zu den Sitzungsprotokollen und der Entschädigungssatzung der WKS sei.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt,
die Kreistagsabgeordneten, die Verwaltung und die kreiseigenen Beteiligungen verpflichten sich, die in der Anlage 1 beigefügte, überarbeitete Beteiligungsrichtlinie der Version 1.2 vom 22.02.2018 zu beachten und zu befolgen. In der überarbeiteten Beteiligungsrichtlinie sind die Hinweise der Fraktion Wi-Se
- Seite 18 Ziffer 7.3 1. Absatz mittlere Zeile haben den …
- Seite 17 – Ziffer 7.1.1 letzter Satz streiche seine – setze ihre
eingearbeitet.
Die Beteiligungsrichtlinie Version 1.0 vom 02.06.2016 tritt damit außer Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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259,8 kB
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