22.02.2018 - 4.10 Erlass einer Satzung zur vollständigen oder tei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.10
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 22.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Einführung einer vollständigen oder teilweisen Übernahme von Kosten- oder Teilnahmebeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegenach auf der Basis des § 90 Abs. 3 und 4, SGB VIII.
Der Einsatz des Einkommens der Personensorgeberechtigten über der Einkommensgrenze soll 50% - oder alternativ 100% - betragen.
Die Satzung wird in Form des beigefügten Entwurfes (Anlage 6, inkl. Anlagen zur Satzung) beschlossen. Die Richtlinie des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertageseinrichtungen vom 15.07.2015 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Die einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung wird für die gesamte Kindertagesbetreuung einheitlich auf 30% für das 2. beitragspflichtige Kind und 100% für das 3. und jedes weitere beitragspflichtige Kind festgesetzt.
Diese Berechnung soll zum 01.08.2018 in Kraft treten. Die Verwaltung wird beauftragt, den kommunalen Sozialämtern eine rechtskonforme Berechnungsgrundlage zur Verfügung zu stellen und diese bei Bedarf zu schulen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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182,7 kB
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65,7 kB
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66,1 kB
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