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ALLRIS - Auszug

08.02.2018 - 3.5.4 Erlass einer Satzung über die Förderung von Kin...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach der Einführung in den Beschlussvorschlag durch die Vorsitzende bittet Herr Wenzel den Beschlussvorschlag mit folgendem Passus zu ergänzen: „Eine Überprüfung muss unter Berücksichtigung der Dynamisierung für Lebenshaltungskosten alle drei Jahre stattfinden (demnächst 01.01.2021).“

Diese Ergänzung ist insofern wichtig, weil die in der Beschlussvorlage angegebenen Zahlenwerte auch einen angemessenen Sachaufwand als Anteil des Tagespflegegeldes hinsichtlich der Mietkosten sowie Pauschalen für Betriebs- und Sachkosten aufweisen, die entsprechend alle drei Jahre überprüft und ggf. angepasst werden müssen.

In diesem Zusammenhang schlägt Herr Heyl eine Überprüfung alle zwei Jahre vor.

Laut der Vorsitzenden wäre hier dann der höhere Verwaltungsaufwand zu beachten. Nach einer entsprechenden Abstimmung wird sich mehrheitlich für die Überprüfung im Rhythmus von drei Jahren ausgesprochen.

Anschließend wird der Beschlussvorschlag mit der Ergänzung von Herrn Wenzel mehrheitlich angenommen, die endgültige Entscheidung trifft hier aber der Kreistag des Kreises Segeberg.

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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Aufhebung der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege (Tagespflegerichtlinie vom 05.12.2013) sowie den Erlass der Satzung des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und § 24 SGB VIII (rückwirkend ab 01.01.2018) mit zusätzlichen Aufwendungen entsprechend des Beschlusses des Kreistages vom 12.10.2017 gemäß der DrS/2017/141.

 

 

Ergänzung zum Beschlussvorschlag:

Eine Überprüfung muss unter Berücksichtigung der Dynamisierung für Lebenshaltungskosten alle drei Jahre stattfinden (demnächst 01.01.2021).

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 13Ablehnung: Enthaltung: 1

 

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Anlagen zur Vorlage