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ALLRIS - Auszug

08.02.2018 - 3.5.2 Richtlinie des Kreises Segeberg in Anlehnung an...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wenzel führt in die Beschlussvorlage ein und betont in seinen Ausführungen die Abweichungen der Kreisförderrichtlinie zur Landesförderrichtlinie.

Das betrifft vor allem eine umfassendererdermöglichkeit im Kreis Segeberg für die Mietkosten von vorübergehend genutzten Containeranlagen im Rahmen der Antragsstellung von Förderungen von Neubau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie die Förderung von Tagespflegestellen.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist auch die erstmalig vorgesehene Förderung von Plätzen für Kinder über drei Jahren bis zum Schuleintritt durch Bundesmittel, bereits seit Mitte 2015 dürfen dafür auch Landesmittel verwendet werden. Um möglichst viele Plätze fördern zu können, sind in der Kreisförderrichtlinie im Vergleich zu weiteren neuen Krippenplätzen r diese Fälle die hälftigen Förderhöchstbeträge vorgesehen.

Herr Wenzel betont, dass man sich mit der Richtlinie auf einem guten Weg befinde, die Ziele des Kreises, vor allem die Förderung von Kindern und Jugendlichen, erfüllen zu können.

Der Beschlussvorschlag wurde anschließend einstimmig beschlossen, die endgültige Entscheidung trifft der Kreistag des Kreises Segeberg.

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfe- und der Hauptausschuss empfehlen und der Kreistag beschließt die von der Verwaltung vorgelegte Kreisförderrichtlinie rückwirkend zum 01.01.2018.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 14Ablehnung: -Enthaltung: -

 

 

Pause:19:55 Uhr 20:15 Uhr

 

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Anlagen zur Vorlage