07.12.2017 - 30.3 Haushaltssatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 30.3
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 07.12.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
Beschluss
Der Kreistag beschließt die folgende Haushaltssatzung:
HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES SEGEBERG FÜR DAS
HAUSHALTSJAHR 2018
Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung
wird nach Beschluss des Kreistages vom 07. Dezember 2017 und mit Genehmigung
der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge1 auf 362.869.500 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf 351.202.100 EUR
einem Jahresüberschuss von 11.667.400 EUR
einem Jahresfehlbetrag von 0 EUR
und
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
358.412.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
337.783.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
auf 8.373.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
auf 29.002.400 EUR
festgesetzt.
(1 Ohne interne Leistungsbeziehungen)
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen
auf 5.834.400 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
auf 14.767.700 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
auf 35.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen auf 633,67 Stellen
§ 3
1. Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird festgesetzt auf 35,25 v. H.
§ 4
Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO-Doppik
ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten
Budgets.
§ 5
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen, für deren Leistung oder Eingehung der Landrat seine Zustimmung
nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,00 EUR.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.
Bad Segeberg, den
gez.
Jan Peter Schröder
(Landrat)