05.12.2017 - 9 Richtlinie für die Förderung von Kunst und Kult...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 05.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die „Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg“ gemäß dem der Vorlage beigefügten Entwurf vom 07.11.2017 mit Wirkung zum 01.01.2018.
Für die konsumtive Kulturförderung ist ein jährliches Budget in Höhe von 20.000 EUR vorgesehen. Davon abweichend sind für das Haushaltsjahr 2018 Mittel in Höhe von 15.000 EUR einzuplanen.
Im investiven Bereich werden dem Antragsvolumen entsprechend die Mittel zeitnah für das folgende Haushaltsjahr beantragt, somit erstmalig für 2019.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,9 kB
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