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ALLRIS - Auszug

23.11.2017 - 3.7 Notwendige Stellenbedarfsanmeldung im Stellenpl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage erläutert die zuständige Fachdienstleitung, dass die unter 1a genannten Stellen bereits vorhanden sind und nun entfristet werden sollen; die unter 1b genannten Stellen werden zusätzlich benötigt.

 

Die Ausweisung als Beamtenstelle begründet sich in der dann später möglichen Besetzung mit Angestellten als auch mit Beamten. Umgekehrt (Ausweisung als Angestelltenstelle und Besetzung mit einer verbeamteten Person) ist dies nicht möglich.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 6Ablehnung: -Enthaltung:6