15.11.2017 - 3.4 Kooperationsprojekt Naturpark Holsteinische Sch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Datum:
- Mi., 15.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Umwelt, Planen, Bauen
- Bearbeitung:
- Thomas Falck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Falck führt in die Beschlussvorlage ein.
Mit der Zusammenarbeit mit den Kreisen Plön und Ostholstein im „Kooperationsprojekt Naturpark Holsteinische Schweiz“ ist vorgesehen, die Erlebbarkeit des Naturraumes und damit auch die lokale Lebensqualität heimischer BürgerInnen in den Naturpark-Gemeinden im Kreis Segeberg zu verbessern. Diese heute vorliegende Beschlussvorlage sei ebenfalls in den beiden genannten Kreises beschlossen worden. Der Naturpark stärke auch die touristische Situation im Kreis Segeberg. Die Aktivregionen haben ebenfalls Mittel zur Unterstützung des Projektes in Aussicht gestellt.
Für Naturparks gebe es einen Naturparkplan, aus dem die Kernpunkte der Naturparkentwicklung zu entnehmen sind. Naturparks seien immer großräumig angelegt und enthalten regelmäßig Elemente der Kultur- und Naturlandschaft.
Frau Maßow ergänzt, dass es bereits eine enge Zusammenarbeit zwischen WKS und Naturpark gäbe, die fachliche Zuständigkeit für Naturparke aber beim Kreis Segeberg liege.
Zusammenfassend sagt der Vorsitzende, dass die geplanten Mittel gut investiertes Geld in die touristisch hochinteressante Region des Naturparkes sei, auch erfolge damit eine Wirtschaftsförderung für den Kreis Segeberg.
Herr Barkowsky schließt sich den Ausführungen von Herrn Hansen vollumfänglich an.
Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung wird ermächtigt gemeinsam mit dem Naturparkverein und der Tourismuszentrale Holsteinische Schweiz sowie im Zusammenwirken mit den Kreisen Plön und Ostholstein ein über zunächst 3 Jahre laufendes Kooperationsprojekt mit dem Ziel, „Naturschutz, Naturerleben und nachhaltigen Tourismus“ zu entwickeln und umzusetzen. Dafür werden für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 jeweils 17.000 € im Haushalt in Teilplan 575 bereitgestellt.
Anlagen zur Vorlage
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