26.09.2017 - 3.2.2 Änderung der "Richtlinien des Kreises Segeberg ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2.2
- Datum:
- Di., 26.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Neitzel erläutert die Drucksache und betont, dass mit der Richtlinie alle aktuellen gesetzlichen Vorgaben erfüllt seien.
Frau Würfel bittet die Verwaltung um eine Auflistung, wieviel Grundschulen des Kreises über ein Schwimmsportangebot verfügen. Sollte die Anzahl rückläufig sein, muss dann konsequent gegengesteuert werden, um das Schwimmsportangebot aufrecht zu erhalten.
Frau Glage fragt, ob die finanzielle Förderung nur für den Neubau oder auch für die Sanierung von Räumen genutzt werden kann. Alle Räume, außer Geselligkeitsräume dürfen auch mit diesen Mitteln saniert werden, so Herr Prahl.
Herr Wulf möchte Auskuft, ob die Vereine auch Instandhaltungsrücklagen bilden, dies sei in der Vergangenheit ein Hinweis der Verwaltung an die Vereine gewesen. Diese Forderung sollte eine Voraussetzung für die Förderung der Vereine sein.
Herr Neitzel beantwortet die Frage positiv, die Rücklagen werden gebildet. Herr Prahl bestätigt dies.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Änderung der „Richtlinien des Kreises Segeberg zur finanziellen Förderung des Baues und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten“ gemäß dem der Vorlage beigefügten Entwurf mit Wirkung zum 01.01.2018.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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84,9 kB
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