21.09.2017 - 5.2 Erhöhung der Förderleistung für die Schuldnerbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 21.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Giesecke führt in das Thema kurz ein.
Frau Hinz, Verbraucherzentrale, erläutert, dass es im Sozialraum Nord zusätzliches Klientel gebe, ebenfalls wird im Sozialraum Ost ein erhöhter Nachfragedruck wahrgenommen. Gegenwärtig stünden 90 Personen zur Beratung auf der Warteliste, dies sei ein großes Problem. Jeder, der eine Anfrage stelle, bekomme eine erste Beratung. Aus diesem Grund seien zusätzliche Mittel sehr willkommen. Informationen hierzu werden, wie bislang, regelmäßig im Ausschuss erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
Der Zuschuss für den Betrieb der Schuldnerberatungsstelle in Bad Segeberg wird in den Jahren 2018 und 2019 um jeweils 14.375,12 € auf dann 110.205,00 € jährlich – ohne Schaffung einer Präjudiz - erhöht. Weitere Erhöhungen während der aktuellen Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.