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ALLRIS - Auszug

27.06.2017 - 16.4 Probezeit einer Führungskraft

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

Die Probezeit eines Beamten als stellvertretender Landrat wird gemäß § 5 Abs. 1 LBG aufgrund der besonderen Bewährung verkürzt und ist mit Ablauf des 30.06.2017 erfolgreich abgeschlossen. Das Amt des ltd. Kreisbaudirektors wird einem Beamten gemäß § 5 Abs. 6 LBG mit Wirkung vom 01.07.2017 auf Dauer im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übertragen; gleichzeitig wird er in eine freie Planstelle der Bes.-Gr. A 16 SH BesG eingewiesen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -