27.06.2017 - 16.4 Probezeit einer Führungskraft
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16.4
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 27.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Probezeit eines Beamten als stellvertretender Landrat wird gemäß § 5 Abs. 1 LBG aufgrund der besonderen Bewährung verkürzt und ist mit Ablauf des 30.06.2017 erfolgreich abgeschlossen. Das Amt des ltd. Kreisbaudirektors wird einem Beamten gemäß § 5 Abs. 6 LBG mit Wirkung vom 01.07.2017 auf Dauer im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übertragen; gleichzeitig wird er in eine freie Planstelle der Bes.-Gr. A 16 SH BesG eingewiesen.