07.06.2017 - 3.3.1 Satzung des Kreises Segeberg für die Mittagsver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3.1
- Datum:
- Mi., 07.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf einer Satzung des Kreises Segeberg für die Mittagsverpflegung an der Trave Schule in Bad Segeberg, der Janusz-Korczak-Schule in Kaltenkirchen und der Schule am Hasenstieg in Norderstedt zu erlassen.
Die Elternbeteiligung an den Kosten der Mittagsverpflegung wird einheitlich auf monatlich 38,00 EUR festgesetzt.
Die Satzung tritt zum Schuljahresbeginn 01.08.2017 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,6 kB
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