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ALLRIS - Auszug

07.06.2017 - 3.3.1 Satzung des Kreises Segeberg für die Mittagsver...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Würfel weist daraufhin, dass die Summen von den Eltern akzeptiert worden seien.

Herr Wenzel erklärt, dass der Ausschuss entscheiden müsse ab wann diese und die folgenden Satzungen Inkrafttreten werden.

Der Ausschuss entscheidet sich für den Schuljahresbeginn 2017/2018 01.08.2017.

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf einer Satzung des Kreises Segeberg für die Mittagsverpflegung an der Trave Schule in Bad Segeberg, der Janusz-Korczak-Schule in Kaltenkirchen und der Schule am Hasenstieg in Norderstedt zu erlassen.

Die Elternbeteiligung an den Kosten der Mittagsverpflegung wird einheitlich auf monatlich 38,00 EUR festgesetzt.

Die Satzung tritt zum Schuljahresbeginn 01.08.2017 in Kraft.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 10Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage