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ALLRIS - Auszug

18.05.2017 - 7 Ausschreibungsverfahren "Erstellung eines schlü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschuss beschließt ohne Aussprache.

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Beschlussvorschlag:

  1. Das Ausschreibungsverfahren „Erstellung eines schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung von Angemessenheitsgrenzen nach § 22 SGB II bzw. § 35 SGB XII“ wird hinsichtlich des Loses 2 – Bildung einer Gesamtangemessenheitsgrenze – aufgehoben.
  2. Im Ausschreibungsverfahren „Erstellung eines schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung von Angemessenheitsgrenzen nach § 22 SGB II bzw. § 35 SGB XII“ wird für das Los 1 der Zuschlag der Firma Empirica AG erteilt.
  3. Die Kreisverwaltung wird gebeten, nach Ermittlung aktueller Angemessenheitsgrenzen einen „Runden Tisch“ mit der Wohnungswirtschaft unter Beteiligung der Firma Empirica AG zu veranstalten.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -