09.05.2017 - 4.3 Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg übe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 09.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Landrat ergänzt, dass die Präambel zur Beschlussfassung des Kreistages an die neueste Gesetzgebung angepasst werden müsse.
Frau Dockwarder erläutert auf Nachfrage von Frau Lessing, dass der Betrag für die Arbeitszeit nach der individuellen Arbeitszeit des jeweiligen Mitarbeiter berechnet werde. Der festgelegte Betrag sei anhand einer durchschnittlichen Arbeitszeit berechnet worden.
Auf Nachfrage von Herrn Dieck und Frau Marcussen, dass die Gebühr für Kopien dadurch so gestiegen sei, da der Zeitansatz, die Bearbeitung und die Ausstellung einer Quittung miteinbezogen werden müssten.
Der Landrat ergänzt, dass die Zahlen seit Jahrzenten nicht angepasst worden seien und nun eine Ermittlung der Beträge erfolgt sei.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren einschließlich der Gebührentabelle gemäß Anlagen 1 und 2 mit folgender Änderung. Die Präamel wird an die aktuellen Gesetzesänderungen angepasst.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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82,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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16,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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111 kB
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