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ALLRIS - Auszug

14.03.2017 - 9.14 Gewährung von pauschaliertem Auslagenersatz an ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschuss beschließt ohne weitere Aussprache.

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Beschlussvorschlag:

Den Mitgliedern der nach Landesrecht zu bildenden Kreiswahlausschüsse wird künftig ein

pauschalierter Auslagenersatz in Höhe des Sitzungsgeldes nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 b Entsch-

VO (z.Zt. 23,00 EUR) gewährt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -