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ALLRIS - Auszug

20.02.2017 - 4.4 Bericht der Waffenbehörde zum kleinen Waffenschein

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Wortprotokoll

Frau Schröder stellt den angehängten Bericht vor. Auf Nachfrage erläutert sie, dass als freiwillige Begründungen zur Antragsstellung ein allgemeines Sicherheitsempfinden genannt werde. Auffällig sei, dass die Antragssteller aus jeder Gesellschaftsschicht und Altersgruppe kämen. Ein Bedürfnisgrund müsse nicht vorgelegt werden. Der Fallzahlenanstieg mache sich in der gesamten Bundesrepublik bemerkbar.

Der kleine Waffenschein werde unbefristet erteilt. Er berechtige zum Mitführen einer PTB-Waffe, allerdings sei das Führen von Waffen bei Menschenansammlungen grundsätzlich durch Gesetz verboten.

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Anlagen