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ALLRIS - Auszug

27.04.2016 - 4.2 Radverkehrsförderung / Förderrichtlinie des Lan...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Hartmann und der Vorsitzende erläutern, dass die fehlende Benutzungspflicht kein Ausschlusskriterium sei. Stattdessen gehen aus dem Förderbescheid weitere Kriterien hervor. Ziel sei, dass nur solche Radwege gefördert werden, welche später auch benutzt werden. Dieses sei bei dem Radweg an der K111 erfüllt.

 

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Anlagen zur Vorlage