Inhalt
ALLRIS - Auszug

08.12.2016 - 28.4 Haushaltssatzung

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

-          das Budget 2017 mit der aktuellen Änderungsliste

-          die Haushaltssatzung 2017 (inklusive Stellenplan) mit folgenden Daten:

 

 

 

HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES SEGEBERG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017

 

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 08. Dezember 2016 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge[1] auf

346.705.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf

338.839.300

EUR

 

einem Jahresüberschuss von

7.865.900

EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

und

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

341.702.500

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

326.304.700

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

8.991.400

 

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

24.389.200

 

 

EUR

 

festgesetzt.

 

 


§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs­maßnahmen auf

 

 

3.879.900

 

 

 

EUR

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungser­mächtigungen auf

 

                        6.481.000
 

 

EUR

 

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 

35.000.000

 

EUR

 

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

594,34

Stellen

 

 

§ 3

 

1.

Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird  festgesetzt auf

35,25

v. H.

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 4

 

Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO-Doppik ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung oder Eingehung der Landrat seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,00 EUR.

 

 

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am                     erteilt.

 

 

Bad Segeberg, den

 

 

gez.

Jan Peter Schröder

       (Landrat)

 

 


[1] Ohne interne Leistungsbeziehungen

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 28Ablehnung: 23Enthaltung: 1