08.12.2016 - 28.4 Haushaltssatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 28.4
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 08.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
- das Budget 2017 mit der aktuellen Änderungsliste
- die Haushaltssatzung 2017 (inklusive Stellenplan) mit folgenden Daten:
HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES SEGEBERG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017
Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 08. Dezember 2016 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1. | im Ergebnisplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Erträge[1] auf | 346.705.200 | EUR |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf | 338.839.300 | EUR |
| einem Jahresüberschuss von | 7.865.900 | EUR |
| einem Jahresfehlbetrag von | 0 | EUR |
und
2. | im Finanzplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
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341.702.500 |
EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
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326.304.700 |
EUR |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
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8.991.400
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EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
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24.389.200
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EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
3.879.900
|
EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
6.481.000 |
EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
35.000.000 |
EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 594,34 | Stellen |
§ 3
1. | Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird festgesetzt auf | 35,25 | v. H. |
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§ 4
Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO-Doppik ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets.
§ 5
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung oder Eingehung der Landrat seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,00 EUR.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.
Bad Segeberg, den
gez.
Jan Peter Schröder
(Landrat)
[1] Ohne interne Leistungsbeziehungen