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ALLRIS - Auszug

06.12.2016 - 3.5 Gewährung von Rechtsschutz für Beschäftigte des...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau McGregor erklärt, dass die Sachkosten aus den vorhanden Sachmitteln bezahlt würden.

 

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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, die Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften nach § 59 des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein über Rechtsschutz in Straf- und Zivilsachen für Beschäftigte des Landes soll entsprechend der Empfehlung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten für die Beschäftigten des Kreises Segeberg im Sinne des § 3 MBG-SH entsprechend angewendet werden.
Gleichzeitig wird der Beschluss des Kreisausschusses vom 17.02.1993 aufgehoben.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: -

Ein Abgeordneter zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

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Anlagen zur Vorlage