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ALLRIS - Auszug

24.11.2016 - 4.2 Notwendige Stellenbedarfsanmeldung im Stellenpl...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Heinze erläutert, dass der absolut betrachte Umfang der Stellenanmeldung von 0,25 VZ in Relation zur Teamgröße der Rechnungsstelle betrachtet werden solle. Relativ betrachtet entspricht die Stellenanmeldung einem Bedarf von 50% der bisher zur Verfügung stehenden Stellenanteile. Außerdem stehen bereits 0,3 VZ aus dem Team Beistandschaften zur Verfügung, welche durch Prozessoptimierungen frei geworden seien. Durch die nunmehr angemeldeten Stellenanteile könne zusammengelegt eine 0,55 VZ entstehen, die dann auch besetzungsfähig sei. Auf Nachfrage von Frau Grote erläutert Herr Heinze, dass im Sommer 2017 die Orga- Untersuchung im Bereich der Sachbearbeitung fortgesetzt werde.