22.11.2016 - 3.4 Budget 2017 - Fachbereich V Immobilienverwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Gremium:
- Werkausschuss
- Datum:
- Di., 22.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"
- Bearbeitung:
- Frederike Harder
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Genz stellt die Änderungen des Teilplans 1116, die sich nach Versand des Haushaltsentwurfes ergeben haben, vor. Sie weist darauf hin, dass der Beschluss zu TOP 3.1 zu einem zusätzlichen Mehraufwand in Höhe von 810.000 € führt. Gleichzeitig stellt sie fest, dass der Teilplan 1116 nach Einarbeitung aller Änderungen im Ergebnisplan mit einem Minus in Höhe von 4.196.800,00 € abschließen wird.
Frau Genz teilt auf Nachfrage mit, dass die Erhöhung der Position 52.6 Abgaben und Versicherungen um 130.000 € im Vergleich zum Vorjahr mit den Anliegerbeiträgen zu begründen ist, die im Rahmen der Sanierung der Zufahrtsstraße zum Förderzentrum Trave-Schule anfallen werden.
Frau Genz erläutert, dass die beschlossene Erneuerung der Schulküche in der Janusz-Korczak-Schule in Kaltenkirchen eine investive Maßnahme sei, die allerdings im Fachbereich III veranschlagt (gebucht) werden würde.
Herr Ebert erklärt auf Nachfrage, dass die Investitionen in die Rettungswachen Bad Segeberg und Kaltenkirchen nach Absprache mit den Krankenkassen geplant werden müssen. Die Neuausrichtung des Rettungsdienstes sei noch nicht durch den Kreistag beschlossen, so dass eine vorherige Absprache mit dem späteren Betreiber noch nicht erfolgen könne. Er schlägt vor, die investiven Ansätze für die Rettungswachen Bad Segeberg und Kaltenkirchen mit einem Sperrvermerk zu versehen. Dieser Vorschlag stößt auf Zustimmung.
Herr Ebert teilt auf Nachfrage von Herrn Dieck mit, dass alle Ansätze sorgfältig geplant wurden und er zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgeht, dass alle eingeplanten Ansätze im Jahr 2017 kassenwirksam werden. Allerdings weist er darauf hin, dass im Baubereich immer mit unvorhersehbaren und unbeeinflussbaren Größen zu rechnen ist, die zu einer zeitlichen Verzögerung der Maßnahme führen können.
Er erläutert auf die Anmerkung von Frau Lessing, dass Investitionen für die Zukunft notwendig seien, allerdings in der Vergangenheit keine mittelfristige investive Haushaltsplanung erfolgt ist. Mit dem Haushalt 2017 wird wieder eine mittelfristige investive Planung vorgelegt.
Anschließend stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag mit den eingebrachten Änderungen zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
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